Ab dem 01. Juli 2023 wird das Verfahren für die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Sozialgesetzbuch VI neu geregelt (SGB VI – § 15 Absatz 2 – 9). Neben den Voraussetzungen, die von den Rehabilitationseinrichtungen erfüllt werden müssen, wird das Zulassungsverfahren sowie die Inanspruchnahme einer Rehabilitationseinrichtung für die Träger der DRV neu geregelt.

Die Klinik am See arbeitet bereits seit der Eröffnung der Klinik im Juni 1995 erfolgreich und kooperativ mit der DRV zusammen. Die jahrzehntelangen Verträge wurden nun zum 01.07.2023 nach den neuen Bestimmungen neu geregelt. Die neuen Verträge sind uns am 30. Mai 2023 zugegangen und sind Voraussetzung dafür, die Zusammenarbeit auch über den 01. Juli 2023 nahtlos fortzusetzen. Die Zulassung durch die DRV Bund als Federführer der Klinik am See gilt stellvertretend auch für alle anderen DRV´en. Weiterhin können Versicherte aller DRV´en zu einer AHB (Anschlussheilbehandlung) oder im Rahmen eines Allgemeinen Antragsverfahrens (besser bekannt als Heilverfahren) in folgenden Indikationsbereichen zu uns kommen:

  • Kardiologie (einschließlich MBOR)
  • Onkologie (einschließlich Transplantation und MBOR – für Mammakarzinome, gastrointestinale Tumore und nach Knochenmarkstransplantation)
  • Gastroenterologie (einschließlich MBOR).

In den sogenannten „Verbindlichen Entscheidungen“ wurden die Anforderungen in den 4 Dimensionen

  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Wunsch- und Wahlrecht
  • qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl und
  • Public Reporting 

gemeinsam mit den Verbänden der Leistungserbringer in einem mehr als zwei Jahre dauernden Prozess erarbeitet.

Wunsch und Wahlrecht der Versicherten wird künftig noch stärker berücksichtigt:

Versicherte können künftig bei der Antragsstellung bereits ihre Wunschklinik angeben. Sofern die Indikation als solche der Wunschklinik dem Krankheitsbild des Versicherten entspricht und die Wartezeiten bis zu einer möglichen Aufnahme in der ausgewählten Klinik vertretbar sind, wird dem Wunsch der Versicherten künftig grundsätzlich entsprochen.

Im Public-Reporting über Kliniken informieren:

Auf einer Website, die ab dem 01.07.2023 freigestaltet wird, kann sich der Antragsteller über alle Kliniken und deren Qualität einen Überblick verschaffen und einzelne Kliniken miteinander vergleichen.

Wir freuen uns über die weitere Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung und vor allem darüber, auch künftig Versicherte der DRV in unserer Klinik zu behandeln.