Hinweisgebersystem
Rechtliche Aufklärung zur Nutzung des Hinweisgebersystems
Die Integration und Etablierung eines webbasierten internen Hinweisgebersystems ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Compliance-Strategie. Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) steht Ihnen der Arbeitskreis Gesundheit e. V. jederzeit telefonisch, per E-Mail oder auch postalisch für alle Fragen im Zusammenhang mit Compliance-Themen als unsere interne Meldestelle zur Verfügung. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Unternehmens sowie unsere Geschäftspartner haben hier die Möglichkeit, vertrauliche Informationen zu übermitteln. Ziel dieser Meldestelle ist es, ein transparentes und integres Arbeitsumfeld zu schaffen.
Unsere interne Meldestelle bietet die Möglichkeit, vertraulich und sicher Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder sonstige Missstände am Arbeitsplatz zu geben. Dabei kann gewählt werden, ob Sie Ihre Identität preisgeben oder anonym bleiben möchten. Die Hinweisgeberstelle agiert als unabhängiger Verband, behandelt alle Hinweise vertraulich und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Damit ist der Schutz Ihrer Daten und Informationen gewährleistet. Die Identität des Hinweisgebers wird nur unter bestimmten engen Voraussetzungen bekannt gegeben, etwa wenn die hinweisgebende Person ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt. Anonyme Online-Meldungen werden mittels des digitalen Hinweisgebersystems unter: www.hinweisgeber.akges.de ebenso in Kürze möglich sein.
Kontaktdaten unserer Hinweisgeberstelle:
ARBEITSKREIS GESUNDHEIT e. V.
Kontakt: Frau Eisenbarth
Gustav-Mahler-Str. 2
04109 Leipzig
Telefon: 0341 / 870 5959 0
Telefax: 0341 / 870 5959 59
E-Mail: hinweisgeber@akges.de