Qualität in der Klinik am See
Rund um das Thema QualitätssicherungQualität der Kliniken bekommt hohen Stellenwert
Seit 01.07.2023 hat die Qualität Auswirkungen auf die Belegung einer Klinik
Jahrelang haben wir gefordert, dass die gemessene Qualität einer Rehaklinik maßgebend für die Belegung ist und nicht der verhandelte Preis. Diesen Schritt geht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) seit dem 01.07.2023 mit der qualitätsorientierten Belegungssteuerung. Ziel ist, dass den Versicherten im Bewilligungsbescheid eine Auswahl von 4 Kliniken genannt wird, die für den Versicherten nach den neuen Maßgaben die besten Vorschläge sind. Zwar beeinflussen auch die Wartezeit einer Klinik und die Entfernung zum Wohnort die Vorschlagsliste, mit 50 % bilden die Qualitätspunkte der einzelnen Klinik jedoch an den Vorschlägen in der Bewilligung den größten Anteil.
Künftig können sich Versicherte auch auf einem neuen Internetportal über die vorgeschlagenen Kliniken informieren. Dieses Portal soll auch ab dem 01. Juli online gehen. Auf der Seite kann man sich dann z.B. über die 4 vorgeschlagenen Kliniken informieren, um dann der DRV innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen, für welche Klinik man sich entscheidet.
Übrigens: Nach unserem bisherigen Kenntnisstand ist die Reihenfolge der 4 vorgeschlagenen Kliniken nicht auch eine Wertung der einzelnen Kliniken. Es handelt sich lediglich um eine Auflistung der 4 Kliniken, die zum Zeitpunkt der Bewilligung die höchste Qualität von allen haben. Die drittgenannte kann u.U. sogar etwas besser sein, als die erste Klinik auf der Liste.
Umso wichtiger ist es, dass sich die Versicherten selbst über die vorgeschlagenen Kliniken informieren können. Dabei soll ein neues Internetportal – das Public Reporting – dem Versicherten helfen. Hier kann er sich künftig über alle Kliniken umfangreich informieren, um dann auch zu entscheiden, in welche Klinik er gehen möchte.
Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Denn Qualität zahlt sich nun für jede Klinik tatsächlich aus.
Mehr zu diesem Verfahren erfahren Sie bald auf unserer Homepage.
Klinikwunsch der Patient:innen wird künftig fast immer entsprochen
Patient:innen können ihre Wunschklinik gleich angeben
Geben Patient:innen in Ihrem Antrag von vornherein Ihre Wunschklinik an, so wird diesem Wunsch in der Regel entsprochen. Natürlich muss die Wunschklinik das Hauptleiden der Patient:innen auch behandeln können. Wenn dies zutrifft, dann wird laut Auskunft der DRV dem Wunsch entsprochen. Lediglich die lange Wartezeit einer Klinik oder spezielle mitbehandlungsbedürftige Erkrankungen des Patienten, die die Wunschklinik nicht behandeln kann, können dazu führen, dass die Wunschklinik abgelehnt wird.
Qualität und Public Reporting
Zertifizierung ist Voraussetzung
Rehakliniken müssen sich an umfangreichen Qualitätssicherungsprogrammen und Zertifizierungsverfahren beteiligen. Dieser Verpflichtung kommen wir gerne nach, denn diese Programme stellen sicher, dass alle Prozesse in der Klinik regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Die stete Überprüfung trägt maßgeblich dazu bei, dass sich die Klinik weiterentwickeln kann und wir die Interessen und Anforderungen der unterschiedlichen Parteien – allen voran denen der Patienten – kontinuierlich an neue Erkenntnisse, Gegebenheiten und gesetzliche Vorgaben anpassen können.
Das SGB IX verpflichtet in § 20 alle stationären Einrichtungen, sich nach einem von der BAR(Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) anerkannten Verfahren zertifizieren zu lassen. Bereits lange vor Inkrafttreten dieses Gesetzes hat die Klinik am See das von der BAR zugelassene Qualitätsmanagementsystem der DEGEMED in Verbindung mit der DIN EN ISO 9000:2008 implementiert. Jährliche Überprüfungsaudits durch die LGA InterCert garantieren die Einhaltung der Vorgaben.
In 2023 haben wir über 3.600 Patienten behandelt, davon …
... in der Abteilung Kardiologie
... in der Abteilung Onkologie
... in der Abteilung Gastroenterologie
Zufriedenheit unserer Patienten 2023 nach einem Schulnotensystem von 1-5:
mit der ärztliche Betreuung
1,31
mit der pflegerischen Betreuung
1,15
mit den Behandlungen
1,46
mit der Klinik und Unterbringung
1,36
Zum Ende der Rehabilitation bekommt jeder Patient einen Kurzbrief, der die Diagnosen, den Aufenthaltszeitraum, die Entlassungsmedikation, einzuleitende weiterführende Maßnahmen und bei berufstätigen Angaben zur Arbeitsfähigkeit enthält. Der ausführliche Reha-Entlassungsbericht muss nach den Vorgaben der Kostenträger innerhalb von 14 Tagen erstellt werden. Unsere Laufzeiten sind im Jahr 2019 um ein vielfaches besser ausgefallen, wie die nachstehende Grafik zeigt.
Laufzeit der endgültigen Entlassungsberichte:
... in der Abteilung Kardiologie
... in der Abteilung Onkologie
... in der Abteilung Gastroenterologie
Qualitätsberichte schaffen Transparenz
Als federführender Beleger der Klinik ist zudem die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) vor allem für die Überprüfung der Qualität der medizinischen Leistungen, die am Patienten erbracht werden, zuständig. Dazu prüft die DRV in unterschiedlichen Dimensionen und gibt dazu jährlich Qualitätsberichte für die EInrichtungen heraus. Ein Großteil dieser Berichte erlaubt auch, dass sich die Kliniken bundesweit untereinander vergleichen können und so immer wissen, wo die einzelne Klinik im Vergleich zu den anderen
(Benchmark) steht. Berichte erfolgen u.a. für
- Rehabilitandenzufriedenheit
- Behandlungserfolg
- die therapeutische Versorgung
- die Erfüllung der leitliniengerechten Therapiemodule (ETM)
- die Qualität der ärztlichen Entlassungsberichte