Qualität der Kliniken bekommt hohen Stellenwert

Ab 01.07.2023 hat die Qualität Auswirkungen auf die Belegung einer Klinik

Jahrelang haben wir gefordert, dass die gemessene Qualität einer Rehaklinik maßgebend für die Belegung ist und nicht der verhandelte Preis. Diesen Schritt geht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ab dem 01.07.2023 mit der qualitätsorientierten Belegungssteuerung. Ziel ist, dass den Versicherten im Bewilligungsbescheid eine Auswahl von 4 Kliniken genannt wird, die für den Versicherten nach den neuen Maßgaben die besten Vorschläge sind. Zwar beeinflussen auch die Wartezeit einer Klinik und die Entfernung zum Wohnort die Vorschlagsliste, mit 50 % bilden die Qualitätspunkte der einzelnen Klinik jedoch an den Vorschlägen in der Bewilligung den größten Anteil.

Künftig können sich Versicherte auch auf einem neuen Internetportal über die vorgeschlagenen Kliniken informieren. Dieses Portal soll auch ab dem 01. Juli online gehen. Auf der Seite kann man sich dann z.B. über die 4 vorgeschlagenen Kliniken informieren, um dann der DRV innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen, für welche Klinik man sich entscheidet.

Übrigens: Nach unserem bisherigen Kenntnisstand ist die Reihenfolge der 4 vorgeschlagenen Kliniken nicht auch eine Wertung der einzelnen Kliniken. Es handelt sich lediglich um eine Auflistung der 4 Kliniken, die zum Zeitpunkt der Bewilligung die höchste Qualität von allen haben. Die drittgenannte kann u.U. sogar etwas besser sein, als die erste Klinik auf der Liste.

Umso wichtiger ist es, dass sich die Versicherten selbst über die vorgeschlagenen Kliniken informieren können. Dabei soll ein neues Internetportal – das Public Reporting – dem Versicherten helfen. Hier kann er sich künftig über alle Kliniken umfangreich informieren, um dann auch zu entscheiden, in welche Klinik er gehen möchte.

Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Denn Qualität zahlt sich nun für jede Klinik tatsächlich aus.

Klinikwunsch der Patient:innen wird künftig fast immer entsprochen

Patient:innen können Ihre Wunschklinik gleich angeben

Geben Patient:innen in Ihrem Antrag von vornherein Ihre Wunschklinik an, so wird diesem Wunsch in der Regel entsprochen. Natürlich muss die Wunschklinik das Hauptleiden der Patient:innen auch behandeln können. Wenn dies zutrifft, dann wird laut Auskunft der DRV dem Wunsch entsprochen. Lediglich die lange Wartezeit einer Klinik oder spezielle mitbehandlungsbedürftige Erkrankungen des Patienten, die die Wunschklinik nicht behandeln kann, können dazu führen, dass die Wunschklinik abgelehnt wird.